Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungen
der si! soziales & innovation gGmbH – SocialAcademy

Die Veranstaltungen der si! soziales & innovation gGmbH – SocialAcademy (im Folgenden „si! – SocialAcademy”) werden laut neuestem Angebot und unter Berücksichtigung der folgenden Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.

1. Geltungsbereich und Teilnahme

1.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen. Das si! – SocialAcademy – Angebot kann grundsätzlich jede Person nutzen.
1.2. Bei si! – SocialAcademy werden Veranstaltungen mit praxisorientierten Abschlüssen bzw. zur Vorbereitung auf externe Prüfungen durchgeführt. Soweit für einen angestrebten externen Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von Teilnehmenden erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind von den Teilnehmenden selbst zu prüfen. Sie sind den Veranstaltungsangeboten von si! – SocialAcademy zu entnehmen und/oder im Verwaltungsbüro zu erfragen. Über Ausnahmen entscheidet si! – SocialAcademy oder die sonst zuständige Stelle.
1.3. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, behält sich si! – SocialAcademy den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Veranstaltungsgebühren.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1. Nach Erscheinen der Programmveröffentlichung und vor Beginn der Teilnahme können sich die Teilnehmenden anmelden. Anmeldungen können per Online-Anmeldeformular, per E-Mail, Fax oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird mit Eingang bei si! – SocialAcademy wirksam.
2.2. Durch Bestätigung der Teilnahme durch die si! – SocialAcademy an die Teilnehmenden kommt der Vertrag zustande. si! – SocialAcademy behält sich das Recht vor, den Rücktritt vom Vertrag bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung per Email oder telefonisch gegenüber den Teilnehmenden zu erklären, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist.
2.3. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Volljährigkeitseintritt hat auf diesen Vertrag keinen Einfluss.

3. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: si! soziales & innovation, Hammerbrookstr. 93, 20097 Hamburg, Fax: 040 49219363, E-Mail: info@sbb-si.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufes
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung

4. Durchführung / Rücktritt

4.1. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden den Teilnehmenden etwaige bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren erstattet. Ein verspäteter Widerruf gilt als Kündigung gemäß Ziffer 8.4.
4.2. si! – SocialAcademy behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Bei einer Verschiebung des geplanten Veranstaltungsbeginns oder bei einer Unterbrechung um mehr als einen Monat besteht ein Rücktrittsrecht der Teilnehmenden.
4.3. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf eine/n bestimmte/n Referenten*in oder Veranstaltungsraum. Aus einem Wechsel des/der Referenten*in beziehungsweise des Veranstaltungsorts entsteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. si! – SocialAcademy behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des/der zuständigen Referenten*in die vorgesehene Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmenden unverzüglich benachrichtigt.

5. Gebühren und Fälligkeiten

5.1. Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus der Anmeldung hervorgeht.
5.2. Bei Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 3 Monaten ist die gesamte Veranstaltungsgebühr spätestens 14 Tage nach dem ersten Veranstaltungstag fällig. Die Rechnungsstellung kann auch früher erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei si! – SocialAcademy.
5.3. Für Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten wird die Zahlung der Veranstaltungsgebühren in monatlichen gleichbleibenden Beträgen (Zahlungsraten) gewährt. Die monatliche Zahlungsrate ermittelt sich wie folgt: Veranstaltungsgebühren dividiert durch die Anzahl der vollen Veranstaltungsmonate. Die Zahlungsraten sind jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Veranstaltungsmonats fällig. si! – SocialAcademy hat je angefangenem Veranstaltungsmonat Anspruch auf die volle monatliche Zahlungsrate.
5.4. Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden Fälligkeitsterminen haben nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit si! – SocialAcademy Gültigkeit. In diesem Fall erklären sich die Teilnehmenden mit dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden.
5.5. Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien und sonstige Gebühren sind mit der Erbringung der Leistung fällig.
5.6. Vereinbaren die Teilnehmenden und si! – SocialAcademy den Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren, informiert si! – SocialAcademy die Teilnehmenden spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Fälligkeitsdatum über den Lastschrifteneinzug (Datum der Fälligkeit(en) und Betrag).
5.7. Im Fall der Unterbrechung gemäß Ziffer 4.2. haben die Teilnehmenden die Veranstaltungsgebühren anteilig für die bereits erfolgten Veranstaltungszeiten zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
5.8. Mit der Anmeldung der Teilnehmenden verpflichten sie sich zur Zahlung des Entgelts, unabhängig von der Teilnahme (siehe 8. Rücktrittsbedingungen und Kündigung).

6. Entgeltermäßigung

6.1. Die Teilnehmenden können eine Ermäßigung auf das Entgelt, jedoch nicht auf die zusätzlichen Kosten (siehe Nr. 5.5) erhalten, wenn sie am Tag der Anmeldung einer der nachfolgend genannten Personengruppen angehörent:

  • Schüler*innen, Student*innen, Rentner*innen, Menschen mit geringem bzw. keinem Einkommen (Nachweise sind vorzulegen) erhalten eine Ermäßigung von 40% auf das Entgelt für alle gebuchten Veranstaltungen.
  • Für die Mitarbeiter*innen der SBB-Gruppe gelten besondere, im Einzelfall zu erfragende Bedingungen, sofern sie nicht in der Veranstaltungsbeschreibung
    ausgewiesen sind.
  • Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Anmeldung in Anspruch genommen werden.

7. Ausfall einer Veranstaltung

Fallen laufende Veranstaltungen von der SocialAcademy – si! soziales & innovation nicht zu vertretenden Gründen aus, so besteht auf Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden.

8. Rücktrittsbedingungen und Kündigung

8.1. Nichterscheinen gilt weder als Rücktritt noch als Kündigung.
8.2. Die Rücktrittsfrist endet 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind die Teilnehmenden zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrags verpflichtet. Ausgenommen von dieser Rücktrittsfrist sind Veranstaltungen der Reihe „know-how to go!“, für die die Rücktrittsfrist 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn endet.
8.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8.4. Bei Kündigung nach Ende der Widerrufsfrist, aber vor Ende der Rücktrittsfrist wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Kursentgelts fällig, mindestens jedoch EUR 15,00.
8.5. Nach Kursbeginn können die Teilnehmenden den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Veranstaltungsmonate kündigen. Danach können die Teilnehmenden den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der nächsten 3 Veranstaltungsmonate ordentlich kündigen.
8.6. Bei rechtmäßiger vorzeitiger Kündigung durch die Teilnehmenden sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Zahlungsraten zu entrichten; bei einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung nach Ziffer 5.5. sind die noch ausstehenden Veranstaltungsgebühren sofort fällig. Die Geltung des § 615 Satz 2 BGB wird abbedungen. Überzahlte Beträge werden von si! – SocialAcademy erstattet.
8.7. si! – SocialAcademy kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Teilnehmenden gegen die Pflichten gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen und dieses Handeln auch nach schriftlicher Abmahnung durch si! – SocialAcademy fortsetzen. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn die Teilnehmenden schuldhaft den Unterrichtsablauf massiv stören oder andere Teilnehmende oder si! – SocialAcademy – Mitarbeiter*innen bzw. freie Mitarbeiter*innen belästigten oder bedrohen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Teilnehmende mit der Zahlung der Veranstaltungsgebühren in Höhe eines Betrages von einer Monatsrate in Verzug gekommen sind. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch si! – SocialAcademy haben die Teilnehmend die Veranstaltungsgebühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach
Ziffern 8.2 und 8.4 zu entrichten. si! – SocialAcademy behält sich außerdem vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

9. Mitwirkung

9.1. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Neben den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Veranstaltungs-Ordnungen in ihrer jeweiligen Fassung. Sie werden bei Veranstaltungsbeginn ausgehändigt. Den Anweisungen der Leitung der si! – SocialAcademy sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten.
9.2. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zur Veranstaltung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
9.3. si! – SocialAcademy bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 9.1 und 9.2 geltend zu machen.

10. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen

10.1. Jede/r Teilnehmende, der/die regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung. Für Veranstaltungen, die auf externe Prüfungen vorbereiten, kann auch ein si! – SocialAcademy – Zertifikat erstellt werden.
10.2. Das Bestehen einer Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z.B. bei der IHK) sowie für die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zulassungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt si! – SocialAcademy keine Haftung; für die Anmeldung zur externen Prüfung sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. si! – SocialAcademy unterstützt die Teilnehmenden hierbei.

11. Haftung

11.1. Gegen alle Unfälle während der Veranstaltungszeit und auf dem direkten Wege vom und zum Veranstaltungsort sind die Teilnehmenden im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der si! – SocialAcademy versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
11.2. si! – SocialAcademy haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens si! – SocialAcademy; sie haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet si! – SocialAcademy auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.
11.3. si! – SocialAcademy haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe der Teilnehmenden.

12. Verzug

12.1. Neben den allgemeinen gesetzlichen Verzugsfolgen kann gegenüber der Teilnehmenden nach eintretendem Zahlungsverzug für jede außergerichtliche Mahnung ein Betrag in Höhe von EUR 2,50 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, höchstens aber ein Gesamtbetrag von EUR 7,50, es sei denn, die Teilnehmenden weisen si! – SocialAcademy nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

13. Datenschutzhinweis

Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden von si! – SocialAcademy zur Vertragsabwicklung genutzt. Zudem nutzt si! – SocialAcademy die Daten zur Information der Teilnehmenden über interessante Angebote, Aktionen und Veranstaltungen o. ä., wenn die Teilnehmenden dieser Nutzung zustimmen.

Widerrufsrecht – Sie haben gemäß DSGVO und BDSG grundsätzlich folgende Rechte:

– Sie können der Datenverarbeitung widersprechen.

– Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.

14. Nebenabreden

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahekommt.